EU-AI-Act-Check

Fällt Ihr Unternehmen unter den EU AI Act?

In zwei kurzen Schritten prüfen Sie zunächst, ob die EU-KI-Verordnung (VO (EU) 2024/1689) für den Einsatz von KI in Ihrem Unternehmen überhaupt relevant ist – und danach, in welche Risikoklasse Ihr KI-Einsatz voraussichtlich fällt.

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Warum jetzt

Die Fristen der EU-KI-Verordnung laufen bereits

Die EU-KI-Verordnung (VO (EU) 2024/1689, „EU AI Act“) ist seit August 2024 in Kraft und wird stufenweise wirksam. Verbotene KI-Praktiken – etwa Social Scoring oder bestimmte biometrische Fernidentifizierung – sind bereits seit dem 2. Februar 2025 untersagt.

Seit dem 2. August 2025 gelten Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI). Zum 2. August 2026 werden die Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme verbindlich – für viele Unternehmen der entscheidende Stichtag.

Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes bei verbotenen Praktiken – der jeweils höhere Betrag.

Kein Ersatz für Rechtsberatung

Dieser Check ersetzt keine Rechtsberatung. Er hilft Ihnen bei einer ersten Einordnung – eine verbindliche rechtliche Bewertung sollte immer durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt erfolgen.

Ablauf

Zwei Schritte zu Ihrem Ergebnis

1

Anwendbarkeitsprüfung

Wenige gezielte Fragen zu Hochrisiko-Praktiken (z. B. Social Scoring, Emotionserkennung, biometrische Fernidentifizierung), Einsatzbereichen und Ihrem Entwickler- oder Anwenderstatus zeigen, ob und wie die EU-KI-Verordnung für Ihr Unternehmen relevant ist.

2

Risikoklassifizierung

Ergänzende Fragen zu Transparenzpflichten und Unternehmensgröße ordnen Ihren KI-Einsatz einer Risikoklasse nach der EU-KI-Verordnung zu.

Ergebnis

Klarheit statt Bauchgefühl

Sofort-Ergebnis

Direkt nach der letzten Frage sehen Sie Ihre vorläufige Risikoklassifizierung – ohne Wartezeit.

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Wer dahintersteckt

ITsolveX e.K. – IT- und KI-Sicherheit aus Berlin-Brandenburg

Der EU-AI-Act-Check basiert auf derselben Expertise, die ITsolveX auch in der IT-Security- und Compliance-Beratung für Unternehmen in Berlin und Brandenburg einsetzt.

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Häufige Fragen

Fragen zum EU AI Act

Was ist der EU AI Act?

Der EU AI Act (VO (EU) 2024/1689) ist die EU-weite Verordnung zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Sie teilt KI-Systeme in Risikoklassen ein – von verbotenen Praktiken über Hochrisiko-Systeme bis hin zu Systemen mit geringem oder minimalem Risiko – und legt je nach Klasse unterschiedliche Pflichten fest.

Wer ist vom EU AI Act betroffen?

Betroffen sind Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, die in der EU angeboten oder eingesetzt werden – unabhängig vom Unternehmenssitz. Das reicht von der Entwicklung eigener KI-Modelle bis zur bloßen Nutzung bestehender KI-Anwendungen im Betrieb.

Reicht die Nutzung von ChatGPT oder Microsoft Copilot schon als „Einsatz von KI“?

Grundsätzlich ja – auch die Nutzung bestehender KI-Anwendungen (Anwenderstatus) fällt in den Anwendungsbereich der Verordnung, allerdings mit deutlich geringeren Pflichten als bei eigener Entwicklung oder Hochrisiko-Einsatz. Der Check berücksichtigt genau diesen Unterschied.

Was sind verbotene KI-Praktiken?

Dazu zählen unter anderem Social Scoring, bestimmte Formen der biometrischen Echtzeit-Fernidentifizierung im öffentlichen Raum und manipulative KI-Systeme, die gezielt Verhalten beeinflussen. Diese Praktiken sind seit dem 2. Februar 2025 EU-weit untersagt.

Was droht bei Verstößen?

Je nach Verstoß drohen Bußgelder von bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes – der jeweils höhere Betrag gilt. Auch Verstöße gegen Transparenz- oder Dokumentationspflichten können mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden.

Ersetzt der Check eine Rechtsberatung?

Nein. Der Check gibt Ihnen eine fundierte erste Einordnung, ersetzt aber keine rechtliche Prüfung im Einzelfall. Bei einer möglichen Betroffenheit empfehlen wir, das Ergebnis mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt zu besprechen.

Schaffen Sie sich Klarheit – in wenigen Minuten

Der EU-AI-Act-Check zeigt Ihnen kostenlos und unverbindlich, wo Ihr Unternehmen bei der EU-KI-Verordnung steht.